AGB & Datenschutz

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der WEITSICHT Designagentur GmbH

1 Geltungsbereich 

Schön, dass Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir, die WEITSICHT Designagentur GmbH (nachfolgend: „WEITSICHT“), bieten Ihnen (nachfolgend: „Vertragspartner“) unter anderem folgende Leistungen an: Entwicklung Logo, CI/CD, Design & Layout Print/Web, Web Design und Social Media. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich aus der näheren Umschreibung aus der Offerte, dem Bestätigungsschreiben oder dem schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und uns. Vorliegende AGBs gelten für sämtliche unsererseits erbrachten Dienstleistungen.

 

2 Entgelt

2.1 Grundsätzliches 

Jegliche Gestaltungsarbeit, grafische Nachbearbeitung oder Design sind Massanfertigungen. Ab Beginn des Kreativprozesses ist deshalb das Entgelt für die bereits geleistete Arbeit geschuldet. Ab Unterzeichnung (auch per Mail oder andere Kanäle) eines „Gut zum Druck “ / „Gut zur Ausführung“, ist die volle Gestaltungsarbeit zu bezahlen. Es gelten die Preis- und Tariflisten von WEITSICHT. 2.2 Viertelstundentakt Kleinste Honorareinheit sind 15 Minuten. Jede angebrochene 15 Minuten berechtigen WEITSICHT zum Honorar. 

2.3 Kostenvorschuss / Vorauskasse 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Verlangen hin einen Kostenvorschuss oder Vorauskasse zu leisten. 2.4 Rapport Wenn möglich, erstellt WEITSICHT einen Rapport über ihre Tätigkeit. Der Rapport gilt als vom Vertragspartner angenommen, wenn ihm nicht innert 24 Stunden nach Zustellung widersprochen wird. 2.5 Auslagen und Spesen (bspw. für Weg, Material und Verpflegung) Der Vertragspartner hat WEITSICHT Auslagen und Spesen (bspw. für Weg, Material und Verpflegung) zu bezahlen. 2.6 . Projektierungen und Konzepte Bei Projektierungen und Konzepten, auch ohne
physische Ausführung, hat der Vertragspartner WEITSICHT das Honorar zu bezahlen, vorbehältlich anderslautender Vereinbarung. 

 

2.7 Langfristige

Projekte Langfristige Projekte werden mit Zwischenrechnungen abgerechnet. Sind bei langfristigen Projekten bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung keine gültigen Einreden eingegangen, ist die Einwandfreiheit der bisherigen Arbeit festgestellt. Nachträgliche Einredensind ungültig. 

 

2.8 Regie

Entstehen durch den Vertragspartner Verzögerungen oder Mehraufwand, hat der Vertragspartner hierfür den Regie-Stundensatz zu bezahlen. 

2.9 Rabatte und Aktionen 

Rabatte und Aktionen können nicht kumuliert werden. Im Webshop (www.print-inky.ch) gelten nur offizielle Rabatt-Codes. 

2.10 Abonnemente und wiederkehrende Kosten 

Abonnemente können nur mit einer Frist von drei Monaten auf das jeweilige Abonnementsende hin
gekündigt werden. Beim Ausbleiben von Zahlungen hat WEITSICHT das Recht die Leistung zu sistieren ohne Abbruch der Kostenfolge. Insbesondere bei Webprojekten (Server, Domain, Webseiten) erfolgt eine kostenpflichtige Ab-Schaltung nach Ablauf der Mahnfrist. Die Wiedereinschaltung ist ebenfalls kostenpflichtig. Für Ausfälle von wiederkehrenden Vertragszahlungen verrechnen wir pro ausstehende Rate und Monat eine Mahngebühr und
einen Verzugszins von 5% pro Jahr. Im Inkassofall schuldet der Vertragspartner WEITSICHT eine Strafgebühr von CHF 250. 

2.11 Verzug 

Kommt der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Leistung in Verzug von mehr als 30 Tagen, wird die Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsdienst kostenpflichtig übergeben. Der Vertragspartner hat WEITSICHT hierfür eine Strafgebühr von CHF 250 zu bezahlen. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr.

 

3 Terminüberschreitungen von 20% und Haftungsausschluss 

WEITSICHT von 20% oder weniger der ursprünglich vereinbarten Dauer der Termin als eingehalten. WEITSICHT haftet nicht für Zeitverzögerungen und allfällig daraus entstehender Schäden des Vertragspartners oder Dritter. WEITSICHT hat auf die Leistungen von Drittanbietern wie Post, UPS, DHL o.a. keinen Einfluss und haftet nicht für deren Leistungen.

 

4 Gewährleistung

 

4.1 Mindermengen 

Produktionsbedingt können bspw. bei Drucksachen und Promotion-Artikeln Mindermengen auftreten. Mindermengen von
weniger als 20% berechtigen den Vertragspartner nicht zu Honorarkürzungen oder Nachlieferungen. 

4.2 Kleinstbeschädigungen 

Bei Kleinstbeschädigungen von weniger als 20% gilt ein Werkstück als ordentlich abgeliefert. 4.3 Beanstandungen Festgestellte Mängel an Lieferungen sind binnen 5 Arbeitstagen, schriftlich, per Einschreiben und mit fotografischen Beweisen WEITSICHT zur Kenntnis zu bringen. 

4.4 Gutschrift, im Übrigen

Gewährleistungsrechte und Schadenersatz ausgeschlossen Sofern die Beanstandung berechtigt erfolgt ist, hat der Vertragspartner einzig einen Anspruch auf Gutschrift für Leistungen von WEITSICHT. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Gutschrift in Form von Bargeld. Im Übrigen sind die Gewährleistungsrechte und der Ersatz von Schaden ausgeschlossen.  Es steht sowohl WEITSICHT als auch dem Kunden frei, sich für eine Nachbesserung (gesetzlich bis 3x) zu entscheiden. 

5 Geistiges Eigentum 

Das geistige Eigentum an allen von WEITSICHT geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.)
gehört WEITSICHT. Weder der Vertragspartner noch Dritte sind berechtigt, ohne Einverständnis von WEITSICHT, Änderungen an den Werken,
insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen.


6 Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

6.1 Grundsätzliches

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Entgelts auf den Vertragspartner
über. Der Umfang der Nutzung der durch WEITSICHT geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen
Vertrags. Insbesondere dürfen von WEITSICHT geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Vertragspartner ausgehändigt
werden, ausschliesslich im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird,
zeitlich unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können
jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln.

6.2 Entschädigungsansprüche von WEITSICHT

Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Vertragspartner WEITSICHT zu informieren und die Mehrnutzung entsprechend den aktuellen Nutzungstarifen gemäss WEITSICHT-Nutzungstarifen oder einem allfällig vorher verhandelten Zusatzvertrag zu
entschädigen. Bei kommerzieller Nutzung und daraus resultierendem höherem Umsatz hat der Vertragspartner WEITSICHT Gebühren für die Nutzung
zu bezahlen.


7 Hosting- und Supportverträge

Hosting- (Webspeicherplatz) und Supportverträge sind mit allen Konditionen direkt in den jeweiligen Rechnungen enthalten. Die Kündigungsfristen werden jeweils mit gültiger Uhrzeit um Mitternacht berücksichtigt. Für fehlerhaft mitgeteilte Angaben von DNS- und
Zoneninformationen kann WEITSICHT nicht haftbar gemacht werden. Für Einbussen und Schäden aus allfälligen Ausfällen haftet der Serverbetreiber
und nicht WEITSICHT.


8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung hat WEITSICHT einen Eigentumsvorbehalt an Waren und Leistungen gegenüber dem Vertragspartner, trotz allfällig vorher übergegangen Besitz. Der Vertragspartner hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz besorgt zu sein und
diesen WEITSICHT auf erste Aufforderung hin nachzuweisen. WEITSICHT kann vom Vertrag zurücktreten und die übergebene Ware zurückfordern, wenn sich der Vertragspartner mit seinen Leistungen (bspw. Zahlung, Mitwirkungspflichten) im Verzug befindet.


9 Anpassungen und Auflösung des Vertrags
9.1 9.1. Entgelt

Administrativarbeiten, die sich aus Anpassungen oder Auflösung eines Vertrags durch den Vertragspartner ergeben, hat der Vertragspartner WEITSICHT zum Regie-Stundensatz zu vergüten. Im Übrigen hat der Vertragspartner eine Strafgebühr von CHF 250 an WEITSICHT zu
bezahlen.

9.2 Zusatzverträge

Zusatzverträge bei Drittanbietern (Plattformen, ERP, Zahlungsanbietern, Software etc.) bedürfen immer einer separaten, schriftlichen, eingeschriebenen Kündigung. Sofern nicht bei WEITSICHT gekauft, ist der Vertragspartner selbst für die Bezahlung/Kündigung jener
Verträge nach einer Vertragsauflösung zuständig. Es gelten die Bedingungen des Drittanbieters.


10 Änderungsklausel

Es sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Version anwendbar.


11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Herisau AR und das Schweizer Recht als anwendbar. Version: Oktober 2022, eine aktuelle Version ist immer auf unseren Webseiten ersichtlich

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